Verkehrsregelung Nüssauer Weg – Schlesienweg – Am Steinautal
Fast 5 Mio. EUR sollen in den nächsten Jahren im südlichen Steinautal unter und über Gelände verbaut werden. Grundsätzlich stehen Überlegungen zur Verkehrsführung an. Die Fraktion der Aktive-Bürger-Büchen steht für eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Projekten der Gemeinde Büchen.
Zu dem obigen Thema haben die Fraktionen in der Gemeindevertretung viele Eingaben erhalten. Die ABB möchte hier einmal den Ablauf, wie er sich auch in den Niederschriften nachlesen lässt, darstellen.
Im Bereich der Möllner Straße wurde am Ortsausgang durch ein Planungsbüro eine Verschwenkung der Straßenführung geplant und baulich umgesetzt. Dabei wurden die Pflastersteine ausgebaut und bei der Verschwenkung wieder an dem Fahrbahnrand eingebaut. Durch die neue Straßenführung entstehen Abrollgeräusche und Erschütterungen. Nun werden die Pflastersteine umgebaut und der Gemeinde entstehen Kosten von über 100.000 EUR.
Im Nüssauer Weg ergibt sich aufgrund der schützenswerten Alleebäume eine Problematik bei der Erneuerung der Regenwasserkanalisation. Die Planer empfahlen eine Rinne mit Abdeckung in der Straßenmitte zunächst etwas aus der Mitte heraus, dann aber mittig geführt. Zusätzlich verliert der Nüssauer Weg an Breite, so dass für den Gegenverkehr „Ausweich-Buchten“ gebaut werden müssen, in denen Fahrzeuge bei Gegenverkehr warten. Laut Planer ergeben sich beim Überfahren der Rinnenabdeckung höhere Abrollgeräusche als beim Befahren der Asphaltdecke. Aufgrund der Erfahrung mit den Abrollgeräuschen in der Möllner Straße und den zu bauenden Buchten, die nicht als Parkplätze genutzt werden dürfen, ergab sich die Idee einer Einbahnstraßenregelung, sofern dann die zusätzlichen Haltebuchten bei Gegenverkehr entfallen können und die Rinne für das Regenwasser von der Fahrbahnmitte an den Fahrbahnrand verlegt werden kann.
Carmen Horn: „Es wurden als Vorteil zum einen die geringeren Fahrgeräusche, zum anderen ein sicherer Radverkehr und als drittes geringere Kosten gesehen. Für die weitere Beurteilung war, so die Verwaltung, eine Prüfung durch ein Planungsbüro notwendig. “
Die Mitgliederinnen und Mitglieder des Werkausschusses beschlossen dann in der Sitzung am 16.03.2021 einstimmig (ABB, CDU und SPD), die Möglichkeit der Einbahnstraßenregelung zu prüfen.
In der Sitzung am 25.05.2021 wurde der Prüfauftrag durch das Planungsbüro vorgestellt und an die Fraktionen zur Beratung verwiesen.
Jürgen Lempges abschließend dazu: „Die Entscheidung hierzu steht noch aus.“
ABB-Fraktion Büchen, 14.09.2021